Rewe verklagt: Verbraucherzentrale wirft Konzern irreführende Rabattwerbung vor
Gerhart HenckRewe verklagt: Verbraucherzentrale wirft Konzern irreführende Rabattwerbung vor
Ein Rechtsstreit über die Werbung für Supermarkt-Rabatte hat für Aufsehen gesorgt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Handelskonzern Rewe verklagt – mit der Begründung, dass dessen digitale Gutscheine Kunden in die Irre führen. Im Mittelpunkt steht die Praxis des Unternehmens, Preisnachlässe anzubieten, ohne den ursprünglichen Verkaufspreis der Produkte anzuzeigen.
Die bei dem Landgericht Köln eingereichte Klage richtet sich gegen die Rabattaktionen in Rewes App. Ein Beispiel: Ein Gutschein gewährt 2 Euro Nachlass auf den Söhnlein Brillant-Sekt – doch der ursprüngliche Preis bleibt verborgen. Ähnliche Angebote finden sich auch auf Plakaten in den Filialen, sodass Kunden nicht erkennen können, wie hoch die tatsächliche Ersparnis ausfällt.
Verbraucherschützer argumentieren, dies verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Paragrafen 3 sowie 5a Absatz 1 und 2 verlangen demnach klare Preisinformationen, damit Käufer beurteilen können, ob ein Angebot wirklich vorteilhaft ist. Nun muss das Gericht prüfen, ob Rewe mit seiner Vorgehensweise rechtliche Grenzen überschreitet.
Ein Urteil wird für den 19. November erwartet. Die Entscheidung könnte richtungsweisend für andere Handelsketten wie Aldi, Lidl und Edeka sein. Supermärkte stehen vor der Herausforderung, attraktive Angebote zu gestalten und gleichzeitig Transparenzvorgaben einzuhalten. Verbraucherorganisationen fordern unterdessen strengere Regeln, um irreführende Werbung zu verhindern.
Der Ausgang des Verfahrens bleibt ungewiss. Das Gericht wird sowohl die Argumente des Verbraucherschutzes als auch Rewes Verteidigung prüfen. Sollte der Konzern unterliegen, müsste er möglicherweise die Darstellung seiner Rabatte überarbeiten. Das Urteil wird anderen Händlern zudem signalisieren, ob ihre aktuellen Praktiken rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.






