21 March 2026, 18:30

Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen nicht gemeldeter Gehaltsüberzahlung

John Bull, eine Figur in traditioneller britischer Kleidung, sitzt einem sitzenden Mann gegenüber an einem Tisch mit einem Hut und Papieren, während im Hintergrund eine Tür und ein Papier an der Wand zu sehen sind.

Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen nicht gemeldeter Gehaltsüberzahlung

Eine 61-jährige Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Unterlassens der Anzeige einer Gehaltsüberzahlung wegen Betrugs durch Unterlassen verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Falls standen Zulagen für eine Schulleiterin, die ihr noch lange nach Beendigung ihrer vorübergehenden Tätigkeit weitergezahlt wurden. Das Gericht entschied, dass sie den vollen Betrag zurückerstatten und zusätzlich eine Geldstrafe zahlen muss.

Die Lehrerin hatte 2018 für einige Monate kommissarisch die Leitung der Schule übernommen. Obwohl sie die Position wieder abgab, erhielt sie die zusätzliche Zulage weiterhin – bis April 2023. Über einen Zeitraum von fast fünf Jahren summierten sich die Überzahlungen auf etwa 31.300 Euro.

Während des Prozesses argumentierte sie, sie habe ihre Gehaltsabrechnungen nicht regelmäßig überprüft. Die fortlaufenden Zahlungen deutete sie als Nachzahlungen, nicht als Fehler. Das Gericht wies diese Erklärung zurück und sprach sie des Betrugs durch Unterlassen schuldig.

Als Konsequenz wurde sie zur Rückzahlung der vollen Summe von 31.300 Euro verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 11.200 Euro. Behörden haben keine Angaben dazu gemacht, wie lange die Bearbeitung solcher Fälle in der Regel dauert, sobald Unstimmigkeiten entdeckt werden.

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Die Verurteilung bedeutet, dass die Lehrerin die zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückzahlen und die Strafe begleichen muss. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Folgen, wenn Gehaltsdifferenzen nicht umgehend gemeldet werden. Weitere Details zur Dauer der Ermittlungen oder ähnlichen Fällen wurden nicht bekannt gegeben.

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