Hammer-Überfall auf Euskirchener Apotheke endet mit Bewährungsstrafe
Ein Mann ist wegen eines gewaltsamen Überfalls auf eine Apotheke in Euskirchen verurteilt worden, nachdem er den Inhaber mit einem Hammer bedroht hatte. Die Tat ereignete sich im Sommer 2024, der Prozess vor dem Landgericht Bonn begann Ende Oktober. Das Gericht urteilte, dass es sich zwar um ein schwerwiegendes, aber weder geplantes noch professionell ausgeführtes Verbrechen handelte.
Mitte Juni hatte der Täter die Apotheke mit einem Tuch vermummt betreten. Er bedrohte den Besitzer, nahm etwa 200 Euro aus der Kasse und zerschlug mit dem Hammer eine Glasfront nahe dem Eingang, bevor er flüchtete. Allein der Schaden an der Scheibe belief sich auf über 10.000 Euro.
Die Behörden nahmen den Verdächtigen später fest und klagten ihn wegen schweren Raubes an. Der Angeklagte gestand die Tat und zahlte dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz. Zudem nahm der Apotheker in der Verhandlung seine persönliche Entschuldigung an.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dabei berücksichtigte es das Fehlen einer Vorbereitung sowie seine Kooperationsbereitschaft. Die Bewährungsstrafe spiegelt sowohl die Schwere der Straftat als auch die Schritte zur Wiedergutmachung wider.
