Zwei Kundgebungen in Gelsenkirchen verlaufen weitgehend friedlich – Polizei meldet Strafanzeigen
Anika ThiesZwei Kundgebungen in Gelsenkirchen verlaufen weitgehend friedlich – Polizei meldet Strafanzeigen
Die Polizei Gelsenkirchen begleitete am 19. August 2025 zwei öffentliche Versammlungen. Beide Veranstaltungen verliefen ohne größere Störungen; die Beamten sorgten währenddessen für Sicherheit. Später meldeten die Behörden mehrere Strafanzeigen sowie ein Platzverbot.
Die erste Kundgebung wurde von der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) organisiert. Sie fand von 15:00 bis 18:00 Uhr auf dem Heinrich-König-Platz statt und zog etwa 200 Teilnehmer an.
Die zweite Versammlung wurde von der lokalen Gruppe AUF Gelsenkirchen veranstaltet. Sie dauerte von 14:00 bis 17:00 Uhr auf dem Neumarkt und zählte rund 120 Teilnehmer.
Im Rahmen der Einsätze erstattete die Polizei Strafanzeige gegen einen 32-jährigen Mann wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole. Eine weitere Anzeige wurde gegen einen 22-Jährigen wegen des Verdachts auf Körperverletzung eingereicht. Zudem erging ein Platzverbot gegen eine Person.
Die Polizei wertete den Einsatz als erfolgreich und betonte ihre fortgesetzte Verpflichtung, die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung zu schützen. Die Anzeigen und das Platzverbot werden weiterhin ermittelt.






