Vueling muss Handgepäckgebühren streichen – Gericht gibt Verbrauchern recht
Branko JüttnerVueling muss Handgepäckgebühren streichen – Gericht gibt Verbrauchern recht
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für unzulässig erklärt und der Fluggesellschaft untersagt, für größere Kabinengepäckstücke zusätzliche Gebühren zu verlangen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage von Verbraucherschützern, die argumentieren, dass restriktive Freigepäckbestimmungen gegen EU-Recht verstoßen. Unterdessen begannen diese Woche in Brüssel neue EU-weite Verhandlungen über Fluggastrechte – darunter auch die Frage der Handgepäckgebühren.
Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) in seinem Verfahren gegen Vueling recht. Die Airline hatte das kostenlose Handgepäck auf ein kleines Stück (20 x 30 x 40 cm) beschränkt und für größere Taschen Zusatzgebühren verlangt. Das Gericht urteilte, diese Praxis sei unangemessen, da Passagieren eine vernünftige Menge an Kabinengepäck ohne zusätzliche Kosten zustehe.
Das Urteil fällt in eine Phase verschärfter EU-weiter Regulierungsbestrebungen. Ende Januar hatte das Europäische Parlament einen Vorschlag unterstützt, der Airlines die Erhebung von Gebühren für Handgepäck verbieten soll – die Mitgliedstaaten lehnten dies zunächst jedoch ab. Seit Montag verhandeln Parlament, Kommission und Regierungen erneut über eine Reform der Fluggastrechte.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften, die Schlupflöcher im EU-Recht ausnutzten. Sie forderte klare Regeln: Jedes Ticket solle ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardmäßigen Kabinenkoffer (mindestens 115 cm Gesamtgröße, bis zu 10 kg) beinhalten. Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air wegen deren Gepäckrichtlinien sind noch anhängig.
Die Gerichtsentscheidung zwingt Vueling, seine Handgepäckregelung umgehend zu ändern. Die laufenden EU-Verhandlungen könnten zu weitergehenden Reformen führen, die Passagieren in ganz Europa weniger versteckte Kosten bescheren. Verbraucherschützer bewerten das Urteil als notwendigen Schritt hin zu faireren Preisen im Flugverkehr.






