09 June 2026, 18:35

Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen für Briefwahl und Wahltag am 28. September

Wichtige Hinweise zur Stichwahl für den Landrat am 28. September 2025

Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen für Briefwahl und Wahltag am 28. September

Stichwahl für den Posten des Landrats findet am 28. September 2025 in Düren statt

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Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, erhalten aktualisierte Informationen zu den Möglichkeiten der Briefwahl und der Wahl vor Ort.

Die Unterlagen für die Briefwahl werden automatisch an alle verschickt, die diese für die Wahl am 14. September beantragt hatten. Sollten die Dokumente bis Anfang nächster Woche nicht eingetroffen sein, können bis zum 27. September, 12:00 Uhr, Ersatzunterlagen angefordert werden.

Neue Anträge auf Briefwahl sind bis zum 26. September, 15:00 Uhr, möglich. Die Beantragung erfolgt über QR-Code, online oder schriftlich. Jeder Antrag muss persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine Zustelladresse für die Wahlunterlagen enthalten. Bei verheirateten Paaren oder Familien sind die Daten und Unterschriften aller wahlberechtigten Personen erforderlich.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief zur Wahl am 14. September bleibt für die Stichwahl gültig. Wer vor Ort wählen möchte, muss einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Wahllokale bleiben dieselben wie bei der vorherigen Wahl.

Weitere Informationen zur Briefwahl, zur Direktwahl sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website der Stadt Düren abrufbar. Für zusätzliche Unterstützung steht auch das Wahlamt zur Verfügung.

Die Stichwahl entscheidet über die nächste Landrätin oder den nächsten Landrat in Düren. Wahlberechtigte haben bis zum 26. September Zeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, und bis zum 27. September, um fehlende Dokumente zu ersetzen. Offizielle Hinweise und Kontaktdaten stellt das Wahlamt der Stadt bereit.

Quelle