08 June 2026, 20:24

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wichtige Fristen und Regeln für Brief- und Präsenzwähler

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wichtige Fristen und Regeln für Brief- und Präsenzwähler

Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl den Oberbürgermeister und den Landrat. Wer vor der Hauptwahl am 14. September Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen automatisch bis Montag, den 22. September. Wer vor Ort wählen möchte, sollte sein Wahllokal prüfen – die Standorte bleiben gegenüber der vorherigen Abstimmung unverändert.

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Die Briefwahlunterlagen müssen bis 16 Uhr am Wahltag zurückgesandt sein. Die Stimmabgabe ist per Einwurf in die städtischen Briefkästen oder direkt im zentralen Wahlbüro in der Scheidtbachstraße 23 möglich. Wer vor dem 14. September Briefwahl beantragt hat, darf am 28. September nicht persönlich im Wahllokal abstimmen.

Briefwahlunterlagen können auf Anfrage beim Wahlbüro der Stadt angefordert werden. Dazu ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Falls jemand kurzfristig erkrankt und die Unterlagen nicht selbst abholen kann, darf eine Vertrauensperson dies übernehmen – allerdings nur mit ärztlichem Attest und einer schriftlichen Vollmacht.

Das Wahlbüro kann Auskunft geben, ob bereits Briefwahlunterlagen beantragt wurden. Erreichbar ist es telefonisch unter 02202-14-2888, per E-Mail an [email protected] oder persönlich unter derselben Adresse. Die Wahllokale sind am 28. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet – an denselben Orten wie bei der Abstimmung am 14. September.

Wer bereits vorab Briefwahl beantragt hat, erhält die Stichwahlunterlagen bis zum 22. September. Diese müssen bis 16 Uhr am 28. September zurückgesandt oder im zugewiesenen Wahllokal persönlich abgegeben werden. Für Rückfragen zu Unterlagen, Fristen oder Wahllokalen steht das Wahlbüro weiterhin zur Verfügung.

Quelle