Stadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern vorerst an Verwaltung
Jacob FiebigStadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern vorerst an Verwaltung
Drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat wurden von der Verwaltung zurückgewiesen. Die Beschwerden, die von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer AfD-Vertreterin eingereicht worden waren, wurden als rechtlich unbegründet eingestuft. Die Behörden gehen nun mit den nächsten Schritten im Prüfverfahren vor.
Die Einsprüche stammten von Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz, dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes. Sie hatten die angewandte mathematische Methode zur Sitzverteilung angezweifelt und eine Neubewertung gefordert. Die Verwaltung entschied jedoch, dass sich die Einsprüche auf falsche Rechtsargumente stützten.
Laut Behörden finden die von den Einsprechenden angeführten Satzungsbestimmungen in diesem Fall keine Anwendung. Nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz unterliegen Streitigkeiten über Wahlergebnisse einem festgelegten Verfahren. Zunächst wird der Wahlprüfungsausschuss die Beschwerden prüfen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Die endgültige Entscheidung über die Einsprüche liegt beim neu gebildeten Rat. Diese wird während seiner konstituierenden Sitzung fallen, in der das Prüfverfahren offiziell eingeleitet wird. Wähler oder Parteien haben in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Zeit, Bedenken gegen dessen Gültigkeit vorzubringen.
Mit der Ablehnung durch die Verwaltung gehen die Einsprüche nun in die nächste Phase der Prüfung über. Der Wahlprüfungsausschuss wird die Vorwürfe bewerten, bevor der Rat sein Urteil fällt. Das Ergebnis wird zeigen, ob Änderungen bei der Sitzverteilung erforderlich sind.
