Selbstbestimmungsgesetz: Ministerinnen planen strengere Regeln gegen Missbrauch
Gerhart HenckSelbstbestimmungsgesetz: Ministerinnen planen strengere Regeln gegen Missbrauch
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz – seit November 2024 in Kraft – ermöglicht es Menschen, ihr Geschlecht mit einer einfachen Erklärung rechtlich ändern zu lassen. Seitdem haben mehr als 25.000 Personen von dem neuen Gesetz Gebrauch gemacht. Nun schlagen drei Ministerinnen Änderungen vor, um möglichen Missbrauch einzudämmen, ohne den Zugang zu erschweren.
Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz schaffte die Pflicht zu gutachterlichen Stellungnahmen bei einer Geschlechtsänderung ab. Dadurch konnten Standesämter Anträge selbst in verdächtigen Fällen nicht mehr ablehnen. Doch nach einigen viel beachteten Vorfällen wuchs die Kritik.
Ein Fall betraf den Neonazi Sven Liebich, der seinen Namen und sein Geschlecht offiziell in Marla-Svenja Liebich ändern ließ. Nun strebt er an, seine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen abzusitzen. Ein weiteres Beispiel war ein Polizist in Nordrhein-Westfalen, der versucht hatte, durch eine Geschlechtsänderung seine Beförderungschancen zu erhöhen. Nach dem gescheiterten Versuch drohten ihm disziplinarische Maßnahmen.
Als Reaktion darauf wollen die Ministerinnen den Standesämtern die Befugnis einräumen, offensichtliche Missbrauchsfälle abzulehnen. Streitfälle sollen künftig vor Gericht oder eine zentrale Clearingstelle gebracht werden. Ziel ist es, das Vertrauen in das Gesetz zu stärken, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung infrage zu stellen.
Die geplante Novelle würde es Standesämtern ermöglichen, betrügerische Geschlechtsänderungen zu blockieren – allerdings ohne automatische Konsequenzen wie etwa einen Wechsel in den Frauenknast. Die Ministerinnen suchen einen Ausgleich zwischen Missbrauchsprävention und der Bewahrung des einfachen Zugangs. Seit Einführung des Gesetzes haben bereits über 25.000 Menschen davon Gebrauch gemacht.
