08 June 2026, 14:31

Schmuggelversuch am Flughafen: Mann mit Gold und Diamanten ertappt

ZKA-MS: Goldschmuggel kostet FMO-Reisende teuerZoll verhindert Schmuggel von Waren im Wert von mindestens 19.000 Euro

Schmuggelversuch am Flughafen: Mann mit Gold und Diamanten ertappt

Ein 67-jähriger Mann wurde am Flughafen Münster Osnabrück (FMO) dabei ertappt, versucht zu haben, Gold- und Diamantschmuck im Wert von mindestens 19.000 Euro zu schmuggeln. Zollbeamte entdeckten die Gegenstände bei einer Routinekontrolle, woraufhin ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.

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Der Vorfall nahm seinen Lauf, als die Beamten das Gepäck des Mannes durchsuchten und dabei Kreditkartenabrechnungen fanden, die bewiesen, dass der Schmuck in der Türkei gekauft worden war. Der Mann trug eine goldene Halskette und ein Armband, behauptete jedoch zunächst, diese nicht während seiner Reise erworben zu haben. Bei einer genaueren Überprüfung wurden unter seinen Haaren zusätzlich goldene Diamantohrringe gefunden.

Der Mann war mit einer Bekannten gereist, eine Frau, die ebenfalls Goldschmuck bei sich trug. Im Gegensatz zu ihm legte sie Fotos sowie eine Zollbescheinigung über den „Nachweis des früheren Besitzes“ vor, die bestätigten, dass sie ihre Stücke bereits seit längerer Zeit besaß. Sie zeigte den Beamten sogar Bilder, auf denen der Mann den neu gekauften Schmuck in der Türkei anprobierte.

Der Zoll beschlagnahmte vorläufig die nicht deklarierten Gegenstände und leitete ein Steuerhinterziehungsverfahren ein. Dem Mann drohen nun Einfuhrabgaben in Höhe von über 4.000 Euro sowie ein mögliches Bußgeld. Im Rahmen der Ermittlungen wurde zudem ein Zettel bei seiner Begleiterin gefunden, auf dem die gekauften Artikel und ihre Preise aufgelistet waren.

Die Untersuchungen dauern an, während die Behörden das volle Ausmaß der nicht deklarierten Waren prüfen. Der Mann bleibt für die ausstehenden Abgaben sowie mögliche weitere Strafen haftbar. Der beschlagnahmte Schmuck, die Brille und die Armbanduhr verbleiben bis zur Klärung des Falls in der Verwahrung des Zolls.

Quelle