NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant
Anika ThiesNRW-Richter können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, zwei Jahre länger als das derzeitige Renteneintrittsalter zu arbeiten. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der es ihnen ermöglicht, ihren Dienst bis zum 69. Lebensjahr zu verlängern. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte die Vorteile, erfahrene Richter länger im System zu halten.
Aktuell müssen Richter im Land mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Diese Regelung könnte sich ändern, nachdem der Landtag die Regierung Anfang Juli aufgefordert hatte, eine Änderung des Landesrichtergesetzes vorzuschlagen.
Der neue Entwurf sieht freiwillige Verlängerungen vor und gibt Richtern damit die Freiheit, bis 69 zu bleiben. Limbach argumentierte, dass erfahrene Richter wertvolles Fachwissen einbringen und ihr Verbleib dem Justizsystem mehr Flexibilität bieten würde.
Die Landesregierung wird den Entwurf nun dem Landtag zur weiteren Beratung vorlegen. Sollte die Änderung verabschiedet werden, wäre dies ein Kurswechsel in der Ruhestandsregelung für die nordrhein-westfälische Justiz. Richter erhielten die Option, ihre Karriere zu verlängern, während die Gerichte qualifizierte Fachkräfte länger halten könnten. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landtag.
