10 April 2026, 18:31

NRW revolutioniert Schulbuchbeschaffung: Weniger Bürokratie, mehr Freiheit für Kommunen ab 2026

Ein offenes, altes Buch mit gelblichen Seiten und sauberer Handschrift, wahrscheinlich ein Vertrag, der auf seinen offenen Seiten angezeigt wird.

NRW revolutioniert Schulbuchbeschaffung: Weniger Bürokratie, mehr Freiheit für Kommunen ab 2026

Nordrhein-Westfalen reformiert Beschaffungsregeln für Schulbücher – weniger Bürokratie, mehr Spielraum für Kommunen

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Nordrhein-Westfalen hat seine Vergaberichtlinien für Schulbücher überarbeitet, um Bürokratie abzubauen und den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. Die Reform, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt, führt einen neuen Paragrafen in die Gemeindeordnung ein und schafft landesweite Vorgaben für Unterschwellenverträge ab. Buchhändler und Verlage begrüßen die Änderungen als positiven Schritt für die lokale Wirtschaft.

Die Landesregierung hat mit § 75a der Gemeindeordnung die Beschaffung von Schulbüchern auf kommunaler Ebene neu geregelt. Künftig müssen Gemeinden weder die Verordnung über die Vergabe von Unterschwellenaufträgen noch ergänzende Haushaltsvorschriften beachten. Stattdessen gelten allgemeine Vergabegrundsätze, die durch lokale Satzungen weiter angepasst werden können.

Die Reform legt keine starren Verfahren oder Ausgabengrenzen fest, was Direktvergaben von bis zu 216.000 Euro ermöglichen könnte. Diese Flexibilität soll Behördengänge reduzieren und die Abläufe für Schulen und Lieferanten vereinfachen. Wie die Neuerungen konkret umgesetzt werden, hängt jedoch davon ab, wie jede Kommune die Regeln anpasst.

Ein ergänzendes Faktenblatt fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und hilft Unternehmen sowie Kommunalvertretern, die Neuerungen zu verstehen. Die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels rät Buchhandlungen, sich aktiv mit Schulen und Verwaltungen auszutauschen. Durch frühzeitiges Engagement könnten sie praktikable Beschaffungslösungen mitgestalten und Entwicklungen verfolgen.

Bei Rückfragen steht Alexander Kleine von der Landesgruppe unter [email protected] zur Verfügung.

Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und hebt landesweite Beschränkungen auf, sodass Kommunen die Beschaffung stärker an ihren Bedürfnissen ausrichten können. Buchhandlungen sollten die Veränderungen genau beobachten. Die Neuerungen zielen auf schlankere Prozesse ab, lassen aber Raum für regionale Unterschiede.

Quelle