10 June 2026, 16:35

NRW führt Punktesystem für ökologische Bewertung von Solaranlagen ein

NRW: Leitlinie für Ausgleichsflächen in Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen löst Kritik aus

NRW führt Punktesystem für ökologische Bewertung von Solaranlagen ein

Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden zur Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Darin wird ein Punktesystem eingeführt, mit dem sich verschiedene Teilbereiche dieser Anlagen klassifizieren lassen. Ziel ist es, die Berechnung von Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Bundesland zu standardisieren.

Der Leitfaden vergibt Punkte von null bis fünf für unterschiedliche Bereiche einer Solarstromanlage. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten null Punkte und erfordern einen vollständigen ökologischen Ausgleich. Teilversiegelte Flächen, etwa Schotterwege, werden mit einem Punkt bewertet.

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Auch die Flächen direkt unter den Solarmodulen erhalten einen Punkt. Sie gelten ökologisch als vergleichbar mit Schotterwegen. Die Zwischenräume zwischen den Modulreihen werden je nach angestrebtem Biotoptyp unterschiedlich bewertet, wobei Abzüge zwischen 0,5 und einem Punkt vorgenommen werden.

Für eine naturnahe Gestaltung empfiehlt die Behörde Reihenabstände von mindestens fünf Metern. Zudem rät sie zu Modultischen mit einer Mindesthöhe von 0,8 Metern an der Unterseite sowie zu einer fundamentfreien Bauweise. Nordrhein-Westfalen plant, seine Photovoltaik-Kapazität von derzeit 13,21 Gigawatt bis 2030 auf 21 bis 27 Gigawatt auszubauen und bis 2040 auf 50 Gigawatt zu steigern.

Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen hat jedoch Bedenken geäußert. Er hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage des Punktesystems und kritisiert, dass die Einstufung der Flächen unter und zwischen den Modulen zu niedrig ausfalle.

Der Leitfaden schafft erstmals verbindliche Kriterien für die ökologische Bewertung von Solaranlagen in der Region. Damit soll eine einheitliche Grundlage für die Berechnung von Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Die ehrgeizigen Ausbauziele des Landes im Solarbereich werden künftig an diesem neuen Rahmenwerk gemessen.

Quelle