07 June 2026, 20:27

Neue EU-Regel ab Oktober: Banken prüfen Empfängernamen vor jeder Überweisung

Wie die IBAN-Prüfung ab Oktober funktioniert

Neue EU-Regel ab Oktober: Banken prüfen Empfängernamen vor jeder Überweisung

Ab dem 9. Oktober tritt in der gesamten Europäischen Union eine neue Regelung zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug in Kraft. Banken und Bausparkassen werden künftig prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt, bevor sie Überweisungen ausführen. Die Maßnahme, die als Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP) bezeichnet wird, soll verhindern, dass Geld versehentlich auf Konten von Betrügern statt an den eigentlichen Empfänger überwiesen wird.

Bisher überprüfen Banken in der EU nicht automatisch, ob der Name auf einem Konto mit der IBAN übereinstimmt. Diese Lücke haben Betrüger ausgenutzt, um Opfer dazu zu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Viele Betrugsmaschen basieren auf gefälschten E-Mails oder scheinbar seriösen Jobangeboten, die Zahlungen an Kriminelle umleiten.

Ab Oktober wird das VoP-System den registrierten Namen, den Bankcode (BIC) und eine Referenznummer mit der IBAN abgleichen, bevor eine Überweisung freigegeben wird. Stimmen die Angaben nicht überein, erhalten Kunden eine Warnung und müssen selbst entscheiden, ob sie die Transaktion trotzdem durchführen. Ignorieren sie die Warnung und führen die Überweisung dennoch aus, haften sie persönlich für etwaige Verluste.

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Die deutsche Finanzaufsicht Bafin ruft Verbraucher dazu auf, bei der Weitergabe sensibler Kontodaten wachsam zu bleiben. Banken erstatten Betrugsverluste nur dann, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft. Eine Haftung entfällt bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kontoinhabers.

Das VoP-Verfahren schafft eine zusätzliche Schutzebene gegen Betrug. Kunden erhalten künftig Warnungen, wenn die Empfängerangaben nicht plausibel sind, und reduzieren so das Risiko von Fehlüberweisungen. Dennoch liegt die Verantwortung weiterhin beim Kontoinhaber, Überweisungen vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen.

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