30 June 2026, 12:26

Milliardenstreit um Rheinbrücke: Porr und Bundesregierung vor Gericht

Schwach verteidigte Vertragsauflösung Rheinbrücke

Milliardenstreit um Rheinbrücke: Porr und Bundesregierung vor Gericht

Ein hochbrisanter Rechtsstreit um den gekündigten Bauvertrag für die Rheinbrücke in Nordrhein-Westfalen nimmt an Fahrt auf. In den Konflikt verwickelt sind die Bundesregierung, das Land und der ehemalige Auftragnehmer Porr – die Forderungen belaufen sich auf bis zu eine Milliarde Euro. Nun steht ein Gerichtstermin an, um die widerstreitenden Ansprüche zu klären.

Im Mittelpunkt steht die Entscheidung der Bundesregierung, den Vertrag mit Porr vor über sechs Jahren zu beenden. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verteidigte den Schritt und verwies auf systemische Mängel sowie gravierende Fehler in den Stahlbauteilen. Er bestätigte, die Kündigung auf Basis von Gutachten und im Auftrag der Bundesregierung verfügten zu haben, um den Brückenbau zu beschleunigen.

Das Landgericht Köln verhandelt nun den Fall, in dem die Bundesregierung Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro von Porr fordert. Das Unternehmen kontert mit einer eigenen Klage und verlangt mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte Leistungen und nicht abgegoltene Arbeiten. Porr weist die Vorwürfe weiterhin zurück.

Für den 16. Oktober 2023 ist ein Güte- und Verhandlungstermin angesetzt, um die Positionen beider Seiten zu prüfen. Parallel dazu sollen die Bauarbeiten an der neuen Leverkusener Rheinbrücke bis Mitte 2028 abgeschlossen sein.

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NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) schloss Folgen für das Land aus und betonte, dass es sich primär um eine Angelegenheit der Bundesregierung handle. Der Rechtsstreit bleibt vorerst ungelöst – die insgesamt strittige Summe könnte inklusive Zinsen bis zu eine Milliarde Euro erreichen. Nun muss das Gericht die Klagen und Gegenklagen abwägen. Der Brückenbau selbst geht unterdessen weiter, die Fertigstellung ist für 2028 geplant.

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