Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. nun rechtskräftig
Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H., den Täter des tödlichen Messerangriffs von Solingen im Jahr 2024, rechtskräftig bestätigt. Der Bundesgerichtshof wies am Freitag seine Revision zurück und schloss damit den Fall fast zwei Jahre nach der islamistisch motivierten Bluttat ab. Die Richter entschieden, dass eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist.
Der Angriff ereignete sich während eines Stadtfests in Solingen, wo Issa H. drei Menschen erstach und acht weitere schwer verletzte. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Besucher wie möglich zu töten, da er in ihnen Symbole der westlichen Gesellschaft sah. Ermittler bestätigten später, dass er sich der extremistischen Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) angeschlossen hatte.
Aus den Gerichtsakten ging hervor, dass IS-Mitglieder ihn bei der Planung des Anschlags angeleitet und bestärkt hatten. Nach einem langwierigen Prozess verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Urteil sah die höchste mögliche Strafe vor: lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung.
Selbst nach seiner Festnahme stellten Gutachten fest, dass Issa H. weiterhin radikale islamistische Überzeugungen vertrat. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass von ihm weiterhin eine hohe Gefahr für weitere Gewalttaten ausgehe. Daher ordneten die Richter eine anschließende Sicherungsverwahrung an, um sicherzustellen, dass er auf unbestimmte Zeit in Haft bleibt.
Mit der Ablehnung der Revision durch den Bundesgerichtshof ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Issa H. wird seine lebenslange Strafe verbüßen, ohne Aussicht auf Freilassung. Die Behörden haben zudem seine langfristige Inhaftierung sichergestellt, um jede weitere Gefahr für die Öffentlichkeit zu verhindern.
