Landtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Befugnisse für den Kommunalen Ordnungsdienst
Gerhart HenckLandtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Befugnisse für den Kommunalen Ordnungsdienst
Der Landtag hat eine Reform des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Vorschriften zu modernisieren und die Klarheit bei der Durchsetzung zu verbessern. Die lokalen Behörden begrüßen die Entscheidung als Schritt zu einer besseren öffentlichen Sicherheit.
Nach dem neuen Gesetz können die Aufsichtsbehörden nun längere Platzverweise gegen Personen verhängen, die in öffentlichen Räumen schwere Störungen oder Gefahren verursachen. Diese Maßnahme soll dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) helfen, Wiederholungstaten in Problemgebieten wirksamer zu bekämpfen.
Auch der Einsatz von Körperkameras durch die Beamten wird ausgeweitet. Eine Voraufzeichnungsfunktion soll eingeführt werden, um Vorfälle bereits vor ihrer Eskalation festzuhalten. Die Kameras dienen dazu, Konflikte zu entschärfen und Ermittlungen im Zusammenhang mit Ordnungsdienstmitarbeitern zu unterstützen.
Mönchengladbachs Oberbürgermeister Martin Heinen lobte die Reformen als klare Handlungsrichtlinien. Vanessa Odermatt und Jochen Klenner sind überzeugt, dass die Neuerungen den KOS stärken und die öffentliche Ordnung verbessern werden. Unterdessen kündigte die örtliche CDU an, die zügige und konsequente Umsetzung der neuen Maßnahmen voranzutreiben.
Die Reformen sehen längere Platzverweise für Wiederholungstäter sowie einen erweiterten Einsatz von Körperkameras vor. Mit diesen Änderungen sollen Vollzug und öffentliche Sicherheit verbessert werden. Die Behörden werden nun an der Einführung der aktualisierten Vorschriften arbeiten.






