19 March 2026, 20:29

Gericht stoppt Klage: Windpark in NRW darf trotz Flugverein gebaut werden

Ein Drachenflieger in der Luft über einem Gewässer mit grünen Pflanzen am Ufer.

Drachenflieger-Gilde scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht stoppt Klage: Windpark in NRW darf trotz Flugverein gebaut werden

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem juristischen Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies die Klage ab und urteilte, dass die sechs geplanten Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Betrieb des Vereins darstellen. Der Verein mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, dass das Projekt erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringe.

Der Verein, der eines der meistgenutzten Fluggelände der Region betreibt, hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, um den Bau des Windparks zu verhindern. Seine Anwälte behaupteten, die Anlagen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Der geplante Standort liegt direkt südlich von Meschede in einem Gebiet, das bereits nach den regionalen Planungsvorschriften für Windenergie ausgewiesen ist.

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Das Gericht wies diese Bedenken zurück und stellte fest, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin sicher möglich seien. Zudem verwies es darauf, dass bestehende Sicherheitsbestimmungen Flüge bereits dann verbieten, wenn der Wind 30 km/h überschreitet – unabhängig vom Windpark. Die Richter fügten hinzu, der Verein sei im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden, und es gebe keine Belege für die behaupteten schweren Turbulenzrisiken.

Das Urteil bestätigte, dass das Projekt mit sechs Windrädern den Verein weder zur Schließung zwingen noch seine Aktivitäten grundlegend verändern werde. Zwar beharrt der Verein darauf, dass der Windpark neue Einschränkungen mit sich bringe, doch das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine existenzielle Bedrohung seiner Zukunft.

Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparks. Der Verein muss sich nun an das Urteil halten, behält jedoch die Möglichkeit, rechtlich weiter gegen die Entscheidung vorzugehen. Vorerst werden die Flüge auf dem Fluggelände unter den bereits geltenden windbedingten Einschränkungen fortgesetzt.

Quelle