Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Haftbefehlen und Waffen aufgegriffen
Gerhart HenckFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Haftbefehlen und Waffen aufgegriffen
Am 14. Juni nahm die Polizei einen 43-jährigen obdachlosen Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen fest. Gegen ihn lagen bereits zwei offene Haftbefehle vor. Bei einer routinemäßigen Kontrolle stoppten Beamte den Mann und fanden verbotene Gegenstände in seinem Besitz.
Der Mann wurde aufgrund zweier Haftbefehle der Staatsanwaltschaft gesucht. Einer betraf Volksverhetzung, wofür eine sechsmonatige Haftstrafe verhängt worden war. Der zweite Haftbefehl ergab sich aus einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, der mit einer achtmonatigen Freiheitsstrafe geahndet werden sollte.
Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten ein Messer sowie einen ausziehbaren Schlagstock bei ihm – beides Gegenstände, deren Besitz ihm gerichtlich untersagt war. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt, und ihm drohen nun zusätzliche Anklagepunkte nach dem deutschen Waffengesetz.
Nach Belehrung über seine Rechte wurde der Mann in Gewahrsam genommen und später einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Er bleibt nach seiner Festnahme weiterhin in Haft. Ihm drohen Verfahren wegen der ausstehenden Haftbefehle, der Waffengesetzverstöße sowie der beschlagnahmten Gegenstände. Der Fall wird nun nach den gesetzlichen Vorgaben weiterverfolgt.






