Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ein tiefgreifender Wandel steht dem deutschen Gesundheitssystem bevor. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Das neue System soll Medikationsfehler verringern und die Verschreibungsprozesse effizienter gestalten – doch es gibt noch technische Hürden zu überwinden.
Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer sicheren elektronischen Medikationsliste. Dadurch lassen sich gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln vermeiden und die Dokumentation wird zuverlässiger. Apotheken in Dortmund begrüßen den Schritt bereits und sehen darin einen Fortschritt für mehr Patientensicherheit.
Die Kontrolle über ihre Daten bleibt bei den Patienten. Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App sperren oder sich direkt an ihre Versicherung wenden. Apotheken – wie auch Ärzte – sind verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Verbesserung der Behandlung zu nutzen.
Aktuell können Apotheken die Details von E-Rezepten drei Tage lang über die Gesundheitskarte des Patienten einsehen. Ab 2026 werden sie zudem eigene Einträge in die Medikationsliste ergänzen, darunter auch rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. Allerdings kämpft die Telematikinfrastruktur, die die ePA und E-Rezepte trägt, weiterhin mit Fehlfunktionen und bedarf weiterer Optimierung.
Die verpflichtende Einführung der ePA beginnt Ende 2025, gefolgt von strengeren Datenschutzregeln und einem erweiterten Apothekenzugriff ab 2026. Zwar verspricht das System weniger Medikationsfehler, doch sein Erfolg hängt davon ab, die bestehenden technischen Probleme zu lösen. Die Patienten entscheiden selbst, wer Einsicht in ihre Akten erhält – der Schutz der Privatsphäre bleibt damit oberste Priorität.






