Düsseldorfs forensische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Gerhart HenckDüsseldorfs forensische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Düsseldorfs Pläne für eine neue forensische Einrichtung stehen vor rechtlichen Unsicherheiten, nachdem Beamte Mängel im Bebauungsplan aufgedeckt haben. Die Stadtverwaltung gibt nun zu, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 möglicherweise keine rechtlich tragfähige Grundlage für das Vorhaben bietet. Die Behörden warnen, dass eine Weiterführung des Projekts auf Basis des aktuellen Plans zu einer gerichtlichen Ablehnung führen könnte.
Erstmals hatte das Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt Bedenken gegen den Plan Nr. 7/74 geäußert. Eine Prüfung ergab formelle Fehler, die das Dokument ungültig machen könnten. Ein unabhängiges Rechtsgutachten bestätigte später diese Mängel sowie das Risiko einer vollständigen Ungültigerklärung.
Als Reaktion hat die Stadt die Bezirksregierung Düsseldorf über die möglichen rechtlichen Risiken informiert. Die Behörden können ihre frühere Aussage, der Plan biete eine sichere Grundlage für die forensische Einrichtung, nicht länger aufrechterhalten. Dennoch deutet eine juristische Einschätzung darauf hin, dass das Projekt auch nach Paragraf 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) genehmigt werden könnte, falls der aktuelle Plan scheitert.
In der Mitteilung an die Landesbehörden wird die Brisanz der Lage deutlich. Sollte ein Gericht den Bebauungsplan Nr. 7/74 kippen, könnte die forensische Einrichtung dennoch unter alternativen rechtlichen Bestimmungen realisiert werden. Bis auf Weiteres bleibt das Projekt jedoch in der Schwebe, während die Verantwortlichen über das weitere Vorgehen beraten.






