Bundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz nach Wirtschaftsdruck deutlich
Anika ThiesBundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz nach Wirtschaftsdruck deutlich
Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen verringern die Verpflichtungen für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren. Die Neuregelungen wurden am Mittwoch nach massivem Druck von Wirtschaftsverbänden verabschiedet.
Das ursprüngliche Gesetz verlangte von Behörden und Unternehmen, ihren Energieverbrauch und -verschwendung zu senken. Rechenzentrumsbetreiber unterlagen besonders strengen Auflagen wegen ihres hohen Strombedarfs und der anfallenden Abwärme. Ursprünglich sollten sie die Abwärme nutzen und Effizienzziele innerhalb von zwei Jahren erreichen.
Nach den neuen Regeln müssen Unternehmen erst ab einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem einführen. Rechenzentrumsbetreiber haben nun vier Jahre Zeit, um die Effizienzvorgaben zu erfüllen, und bis 2030, um ihren Stromverbrauch durch erneuerbare Energien auszugleichen. Die Pflicht zur Abwärmenutzung entfällt, es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begründete die Reformen mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezeichnete die Änderungen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft.
Kritiker äußerten jedoch scharfe Vorbehalte. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch nannte die Reformen eine „Kapitulation vor den Tech-Giganten“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte, die Bundesregierung habe es versäumt, Klimaschutz und wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen.
