Apothekerkammer Nordrhein legt Berufung gegen umstrittenes Vermögensurteil ein
Jacob FiebigApothekerkammer Nordrhein legt Berufung gegen umstrittenes Vermögensurteil ein
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) unzulässig Vermögen angehäuft hat. Das Urteil löste eine juristische Auseinandersetzung aus: Die Kammer hat nun beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Berufung eingelegt.
Die rechtlichen Probleme der Kammer begannen mit vier Klagen gegen Gebührenbescheide aus den Jahren 2021 bis 2024. Diese Klagen folgten auf die Abschaffung der Gebührenobergrenze durch die Kammer im Jahr 2020. Seitdem sind zusätzlich 90 Klagen gegen die Gebührenbescheide für 2025 eingereicht worden – weitere werden erwartet.
Auf einer Mitgliederversammlung in Neuss verteidigte Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther die Position der Kammer. Er argumentierte, dass rechtliche Präzedenzfälle für Industrie- und Handelskammern nicht auf die Berufskammern im Gesundheitswesen übertragbar seien, da unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen bestünden. Kobes warnte zudem, dass die Klage die gesetzliche und finanzielle Autonomie aller Kammern gefährden könnte.
Als Reaktion auf das Gerichtsurteil hat die Kammer bereits Maßnahmen ergriffen: Sie beginnt, ihre Rücklagen abzubauen, und plant eine detaillierte Haushaltsaufstellung vorzulegen, um den Argumenten der Kläger entgegenzutreten. Zudem muss sie einen Teil der Mitgliedsbeiträge an ihre Mitglieder zurückerstatten.
Die Kammer hatte zuvor Schreiben an das Düsseldorfer Verwaltungsgericht zu anhängigen Verfahren gesandt – dies führte zur Absage eines geplanten Verhandlungstermins.
Die AKNR hat nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Gleichzeitig baut sie ihre Rücklagen ab und bereitet eine detaillierte Haushaltsübersicht vor, um ihre rechtliche Verteidigung zu stärken. Das Ergebnis des Berufungsverfahrens und der laufenden Klagen wird die nächsten Schritte für die finanzielle und rechtliche Position der Kammer bestimmen.
