3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
Gerhart Henck3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer Rolle in einem 3,6-Millionen-Euro-Betrug im Gesundheitswesen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, gemeinsam Krankenkassen getäuscht zu haben, indem sie teure Wundauflagen zu Unrecht abgerechnet haben. Das System lief über zwei Jahre, bevor die Behörden einschritten.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester gefälschte Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – eine Wundauflage, die pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Über ihr Pflegedienstunternehmen forderte sie das Produkt bei Ärzten für Patienten an, die es gar nicht benötigten. Die Rezepte leitete sie anschließend an den Apotheker weiter, der die vollen Kosten bei den Kassen abrechnete.
Der Apotheker behielt den Großteil des Großhandelspreises ein und überwies lediglich eine Provision von zehn Prozent an das Unternehmen der Krankenschwester. Die Anklage geht davon aus, dass beide Männer mit gemeinsamer krimineller Absicht handelten, auch wenn der Apotheker aussagte, von dem Betrug nichts gewusst zu haben. Er bezeichnete sich selbst als "zu naiv", um die Abmachung zu hinterfragen.
Durch die Machenschaften entstanden den Kassen in 30 Fällen ungerechtfertigte Erstattungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Sollte der Apotheker verurteilt werden, muss er die gesamte Summe zurückzahlen – wobei bereits 900.000 Euro sichergestellt wurden. Gerichtlich angeordnete monatliche Raten von 10.000 Euro laufen bereits. Eine Rückforderung der Gelder von der Krankenschwester gilt jedoch als unwahrscheinlich, da ihr Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob die beiden Angeklagten wissentlich zusammenarbeiteten, um die Kassen zu betrügen. Während dem Apotheker finanzielle Strafen drohen, erschwert die Insolvenz der Krankenschwester die Rückholung der erbeuteten Summe. Das Urteil wird entscheiden, ob die vollen 3,6 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen.






